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Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts

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Am 07.01.2015 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts beschlossen.

BM Sigmar Gabriel (BMWi) 2014

BM Sigmar Gabriel (BMWi) 2014

Bundesminister Sigmar Gabriel: „Von der öffentlichen Beschaffung geht ein wichtiger Impuls für Wachstum und Wettbewerb aus. Denn das jährliche bundesweite Beschaffungsvolumen macht mindestens 10 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus. Bis April 2016 müssen wir drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umsetzen. Diese Gelegenheit nutzen wir, um unser Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren werden effizienter und schneller. Zudem wird die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, u. a. auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltiger.“

Die endgültige Fassung enthält einige Veränderungen gegenüber der Entwurfsfassung. So wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien zeitnah auch der Anpassungsbedarf für Vergaben geprüft wird, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen.

Der Aspekt der Gleichrangigkeit von offenem und nichtoffenem Verfahren steht in der endgültigen Fassung unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs.
Textteile zur Nachhaltigkeit wurden umformuliert. Die elektronische Vergabe erhält eine stärkere Betonung.
Die Ausgestaltung der Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung soll mit vorhandenen Verfahren der Präqualifikation kompatibel sein.

 

Foto: Bundesminister Sigmar Gabriel (© Bundesregierung/Bergmann)

Quelle: Pressemitteilung des BMWi

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