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Eckpunkte zur Vergaberechtsreform

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Anfang dieses Jahres soll das Bundeskabinett über die Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien entscheiden. Bis zum 18. April 2016 sollen die Vergaberichtlinie, die Sektorenrichtlinie und die Konzessions-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden sein.

Die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bedingt eine teilweise Strukturreform des deutschen Vergaberechts. Das bisherige System soll modernisiert und ein anwenderfreundlicheres Vergaberecht geschaffen werden. Zukünftig sollen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen haben.

Die derzeit noch sehr komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts soll einfacher werden. Dazu werden unterschiedliche Regelwerke zusammengeführt und vereinheitlicht. Die Vergabevorschriften werden besser systematisiert, ohne die Besonderheiten bestimmter Leistungen zu unterschlagen.

Auch die Vergabeverfahren selbst sollen schneller und einfacher werden – und damit auch effizienter. Das bedeutet unter anderem kürzere Mindestfristen und verbesserte Verhandlungen mit Bietern im Vergabeverfahren. Soziale Dienstleistungen sowie die Vergabe von Konzessionen sollen ebenso erleichtert werden.
Ein wichtiger Aspekt der Vergaberechtsreform ist die stärkere Nutzung von elektronischen Mitteln. So sollen die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern und der Austausch von Dokumenten zukünftig grundsätzlich auf elektronischem Wege erfolgen.

Ein weiteres Ziel der Vergaberechtsreform ist die nachhaltige Beschaffung: Öffentlichen Auftraggebern wird die Einbeziehung sozialer, ökologischer und innovativer Aspekte unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit erleichtert.

Darüber hinaus erhalten Kommunen durch die neuen gesetzlichen Vorgaben Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwendung des Vergaberechts.

Um Korruption wirksam vorzubeugen, wird ein Korruptionsregister eingeführt, das sicherstellt, dass unzuverlässige Bieter keine öffentlichen Aufträge erhalten.

 

Der vorläufige Zeitplan für die Umsetzung in deutsches Recht:

  • 2015: Kabinettbeschluss zu Eckpunkten der Reform
  • Frühjahr 2015: Kabinettbeschluss zur Novellierung
  • Herbst 2015: Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat
  • Herbst 2015 (Im Anschluss): Kabinettbeschluss zu den Verordnungen
  • Winter 2015/2016: Zustimmung Bundesrat zu Verordnungen
  • März 2016: Inkrafttreten Umsetzung

 

 

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, Informationspapier zur Reform des Vergaberechts, Modernisierung des europäischen Vergaberechts – Was bringen die neuen EU-Richtlinien)

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