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Corona-Krise: Anträge auf Soforthilfen des Landes NRW können ab 17.04.2020 wieder gestellt werden

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Nachdem Betrüger Ende der letzten Woche Daten von Antragstellern für Soforthilfen abgegriffen hatten, wurden die Antragstellung und die Auszahlung vom Land Nordrhein-Westfalen vorübergehend gestoppt.

Um Kleinunternehmern und Soloselbstständigen die dringend benötigte finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, können ab Freitag, 17.04.2020, wieder Anträge auf die NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Internetadresse dafür lautet: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese URL, um Ihren Antrag zu stellen. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Viele Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen warten derzeit dringend auf finanzielle Unterstützung. Damit die NRW-Soforthilfe auch bei den richtigen ankommt, greifen wir von nun an auf die konkrete Unterstützung der Finanzverwaltung zurück. Am Ende der Woche nehmen wir das durchgängige digitale Antragsverfahren mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen im Hintergrund wieder auf und starten mit ersten Auszahlungen.“

Innenminister Herbert Reul: „Wichtig ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller im Netz trotzdem weiter wachsam sind. Besonders skeptisch sollte man bei für Behörden ungewöhnlichen Endungen von Internet-Adressen wie „.info“ oder „.com“ sein. Unsere Spezialisten im LKA werden das aber im Rahmen ihres professionellen Monitorings ebenfalls im Blick behalten.“

Quelle: Landesregierung NRW

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