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Konsolidierte Fassung der kommunalen Vergabegrundsätze veröffentlicht

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Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalens stellt den Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304-48.07.01/01-169/18 vom 28. August 2018 „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ in konsolidierter Fassung zur Verfügung. Diese können Sie hier einsehen und herunterladen.

Quelle: vergabe.nrw

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