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Information zur verpflichtenden Übermittlung von Daten zu öffentlichen Vergaben

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Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik geschaffen. Erstmals werden damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst. Bislang verfügen Bund, Länder und Kommunen über keine valide Datenbasis. Solche Daten sind aber wichtig, auch um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können. Zudem bestehen Monitoring Pflichten gegenüber der EU-Kommission, die nur auf der Grundlage gesicherter Daten erfüllt werden können.

Umsetzung
Die VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, dem BMWi bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich (ab einem Auftragswert von 25.000€ netto) zu übermitteln. Die Vergabedaten sollen vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst und analysiert werden, um repräsentative Aussagen zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland treffen zu können. Erstmals kann damit zum Beispiel das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen und dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleistungsaufträge verlässlich ermittelt werden.

Mit der Durchführung der Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt (Destatis) vom BMWi beauftragt. Die Vergabestatistik wird am 1. Oktober 2020 den Betrieb aufnehmen. Ab diesem Datum sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) und ab einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auch im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Um Daten an die Vergabestatistik übermitteln zu können, muss ein meldepflichtiger Auftrag- / Konzessionsgeber eine oder mehrere Berichtsstelle(n) bestimmen, die sich zuvor beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren müssen.

Seit dem 1. Juli 2020 können sich die Berichtsstellen der Auftrag-/Konzessionsgeber freiwillig bei Destatis online registrieren. Weiterführende Informationen zu Berichtsstellen finden Sie auf dem Erhebungsportal des Statistischen Bundesamts.

Vorgehen nach der Registrierung bei Destatis
Wenn Sie Ihre Berichtsstelle registriert haben, erhalten Sie eine Berichtseinheit-ID. Diese tragen Sie in der Rolle „Organisationsadministrator“ im Bereich „Daten ändern“ (siehe unten) ein. Zudem wählen Sie die Art Ihrer öffentlichen Stelle aus (bspw. „Anstalt des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene“). Klicken Sie anschließend auf weiter.
In der Rolle „Ausschreiber“ wird die Rubrik „Statistik Meldungen“ unter dem Menüpunkt „Ausschreibungen“ angezeigt. Unter „Statistik Meldungen“ können Sie Ihre submittierten Ausschreibungen sehen, gegebenenfalls bearbeiten und ganz einfach per Knopfdruck die zugehörigen Daten an Destatis übermitteln.

Rechtzeitig zum 01. Oktober 2020 können Sie in Ihrem eVergabe-Management subreport ELViS die Vergabestatistik nutzen. Wir wünschen Ihnen, dem BMWi und uns auch weiterhin viel Erfolg!

Ihr subreport-Team

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