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Einheitliche Europäische Eigenerklärung: EU-Kommission legt geänderten Entwurf vor

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Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt. Die EEE wird durch den Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU eingeführt und soll die Eignungsprüfung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Oberschwellenbereich durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren.

Mitte April hat die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten nun einen geänderten Vorschlag für die EEE übermittelt. Dieser gekürzte Entwurf liegt bisher nur in einer englischsprachigen Fassung vor. Die englische Bezeichnung der EEE lautet „European Single Procurement Document“, kurz ESPD. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission trägt die Bezeichnung „ESPD light version“.

Kritik an bürokratischem Aufwand

Überarbeitet wurde nur das eigentliche Formular, das einen Anhang zur Durchführungsverordnung darstellt, die Ende letzten Jahres von der Kommission vorgelegt worden war. Die Änderungen sind eine Reaktion auf die Kritik der Mitgliedsstaaten am ersten Entwurf der EEE. Vor allem der bürokratische Aufwand wurde kritisiert, den das Ausfüllen des Formulares öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen bedeutet.

Nach der Änderung sollen die inhaltlichen Eignungsvorgaben öffentlicher Auftraggeber und die entsprechenden Nachweise nicht mehr im Formular selbst angegeben werden, sondern in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Damit ist das Vorausfüllen des Formulares durch den öffentlichen Auftraggeber nur noch in geringem Umfang erforderlich. Es bleibt bei der Pflicht des Unternehmens, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Angaben im Formular einzutragen. Die EU-Kommission hält auch daran fest, dass die Einheitliche Europäische Eigenerklärung in jedem Vergabeverfahren zu benutzen ist. Ob sich jedoch eine solche Verpflichtung aus dem Artikel 59 Abs. 1 VRL ergibt, ist umstritten.

Die EU-Kommission wird kurzfristig die Beteiligung der Mitgliedsstaaten durchführen.

 

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