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Vergaberechtsmodernisierungsgesetz: Stellungnahmen von DIHK, ZDH und Transparency Deutschland zu Referentenentwurf

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Seit Anfang Mai liegt der Referentenentwurf des BMWi zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht vor. Die im Referentenentwurf geplante Neufassung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der erste Schritt der Vergaberechtsreform. Weitere Schritte sehen eine Neufassung der Vergabeverordnung (VgV) und der Sektorenverordnung (SektVO) sowie eine neue Rechtsverordnung zur Konzessionsvergabe vor.
Die Struktur des Vergaberechts wird sich grundlegend ändern: In Zukunft werden alle wesentlichen Regelungen zur Vergabe Öffentlicher Aufträge und Konzessionen im GWB und in der VgV enthalten sein.

Stellungnahmen des DIHK und des ZDH

Seit dem 26. Mai liegen Stellungnahmen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) vor. Der DIHK begrüßt die Einbettung der VOF und der VOL/A EG in das GWB, da dies zur Übersichtlichkeit der Regelungen im Vergaberecht beitrage. Der ZDH hingegen sieht hierdurch „das System der vergaberechtlichen Kaskade nachhaltig beschädigt“ und spricht sich für einen Erhalt der VOB/A EG aus.
Einigkeit herrscht darüber, dass die Einflussnahme der Bundesländer auf das Vergaberecht zu begrenzen sei. Die „Zersplitterung der Vergabelandschaft [habe sich] zu einem grundlegenden Wettbewerbshindernis entwickelt“.

Stellungnahme des Transparency International Deutschland e. V.

Auch Transparency International Deutschland e. V. hat zum Referentenentwurf Stellung genommen. In einem Anschreiben an das BMWi mahnt man Verbesserungsbedarf im Hinblick auf Transparenz und Korruptionsprävention an. Drei Punkte sind es, mit denen Transparency Deutschland sich auseinandersetzt: Die vorgesehene Gleichstellung von Offenem und Nichtoffenem Verfahren, die Schaffung von Transparenz durch aussagekräftige Veröffentlichungen und die Regelungen, die den Ausschluss und die Selbstreinigung betreffen.
Transparency empfiehlt, am Vorrang des Offenen Verfahrens festzuhalten, da Nichtoffene Verfahren anfälliger seien für Korruption. Alle Vergabeverfahren seien mit dem höchstmöglichen Maß an Transparenz durchzuführen. Dazu sollten Ausschreibungsverfahren im Rahmen von Ausschreibungsfamilien veröffentlicht werden, die aus Vorabinformation, Ausschreibung, Änderungen zur Ausschreibung und Veröffentlichung des Ergebnisses bestehen.
Die gesetzliche Regelung des Ausschlusses vom Verfahren und der Selbstreinigung bewertet Transparency Deutschland grundsätzlich positiv, jedoch sei es dringend notwendig, den bestehenden Gestaltungsspielraum für eine effektivere Regelung zu nutzen.

Die Stellungnahme des DIHK finden Sie hier, die Stellungnahme des ZDH hier.
Das Schreiben des Transparency International Deutschland e. V. finden Sie hier.

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