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eGovernment: Strukturveränderungen im IT-Planungsrat

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Laut eGovernment-Monitor 2014 nutzen etwa 45 % der Befragten eGovernment- Angebote. Das sind 9 % mehr als im Vorjahr. Dennoch liegt Deutschland in Sachen eGovernment im europäischen Vergleich zurück. In Österreich liegt der Anteil der eGovernment-Nutzer bei 72 %, in Schweden bei 71 % und in der Schweiz bei 61 %.
Ein ähnliches Bild zeichnet der EU Digital Economy and Society Index. Deutschland schneidet zwar in den meisten Bereichen überdurchschnittlich  gut ab, landet aber bei den Public Services auf Rang 18, bei der eGovernment-Nutzung sogar nur auf dem 23. Rang.

eGovernment bietet Vorteile für Bürger und Verwaltungen

Aus diesen Zahlen schließt Andreas Statzkowski, Vorsitzender des IT-Planungsrates, dass der Online-Zugang zur Verwaltung erleichtert werden müsse. Online-Transaktionen müssten aus der Sicht der Kunden durchdacht werden. Wichtig sei ein einheitlicher Zugang zu allen eGovernment-Anwendungen. So könne ein Service-Konto den personalisierten Zugang zur Verwaltung bieten, der Anbindungsoptionen für Fachverfahren vorsieht. Nutzer müssten sich dann für unterschiedliche Verfahren nicht mehr gesondert anmelden.
Andreas Statzkowski spricht sich für die eAkte aus, die ein Nebeneinander von elektronischer und papiergebundener Aktenführung verhindere.
Auch die Verwaltungen müssten Effizienzgewinne und Einsparpotenziale von eGovernment besser erkennen. Die Umsetzung von eGovernment könne beschleunigt werden, wenn alle Beteiligten sich der Vorteile bewusst seien.

Ausbau von eGovernment

Der IT-Planungsrat sieht die Notwendigkeit eines Kulturwandels in Bezug auf den Umgang mit der Öffentlichen Verwaltung. Die Bereitstellung von Infrastrukturen für eGovernment passe nicht in das klassische Ressort-Prinzip, vielmehr müsse die Verantwortung in eine Hand gelegt werden. Die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung verbleibe jedoch in der Verantwortlichkeit der jeweils zuständigen Ressorts.

Mit der Maßnahme FITKO (Föderale IT-Kooperation) sollen bestehende Kooperationen auf Bund-Länder-Ebene, wie etwa die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) oder die einheitliche Behördenrufnummer 115, unter dem Dach des IT-Planungsrates zusammengefasst werden. Daneben soll eine politische Unterstützungseinheit installiert werden, die auf die föderale IT-Kooperation spezialisiert ist und die Gesamtsicht für IT-Infrastrukturen und IT-Projekte einnimmt. Diese Organisation sollen Ressourcen, Strukturen und Expertise gebündelt werden.

Ein Verwaltungsunterbau des IT-Planungsrates führt nach Ansicht von dessen Vorsitzendem Andreas Statzkowski langfristig zu einer verbesserten Vernetzung. Entwicklungen von Bund, Ländern und Kommunen könnten nachgenutzt werden und müssten nicht immer wieder neu erfunden werden. Davon würden alle Mitglieder des IT-Planungsrates profitieren.

Normenscreening

Die Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation sind bereits verfügbar – oder werden es zumindest in Kürze sein. Für diejenigen Verwaltungsleistungen, für die ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, kann also der elektronische Schriftformersatz angeboten werden. Dies ist jedoch technisch aufwendig.
Hier möchte der IT-Planungsrat mit dem Normenscreening ansetzen. Alle Normen, die die Schriftform erforderlich machen, werden auf deren Notwendigkeit hin überprüft. Besteht keine Notwendigkeit für die Schriftform, so sollen die entsprechenden Vorschriften derart geändert werden, dass sie auch die elektronische Form zulassen.
Die existierenden Vorschriften sollten „durch die Brille der modernen Welt“ betrachtet werden – zumal die vorgeschriebene Form schon heute nicht immer durchgängig eingehalten würde. Durch das Normenscreening würden teils jahrzehntealte Vorschriften auf den Stand der Zeit gebracht.
Für die Kunden der Verwaltung bedeute dies, dass sie mit den Behörden in vielen Fällen ebenso einfach kommunizieren könnten wie mit Unternehmen und Geschäftspartnern.
Das auf Bundesebene gesetzlich angeordnete Normenscreening wird aktuell umgesetzt, bis Ende 2017 soll ein aus den Ergebnissen der Überprüfung abgeleitetes Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.

In seiner bisherigen Arbeitsstruktur wird der IT-Planungsrat den Erwartungen nicht gerecht, die an ihn gestellt werden. Die Phase der Selbstorganisation ist also dringend vonnöten. Dennoch sollte sie bald abgeschlossen werden und in eine Phase der operativen Arbeit münden. Nicht nur vor dem Hintergrund der neuen Nationalen eGovernment-Strategie, die das Gremium im Herbst verabschieden möchte.

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