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Gesetz zur Reform des Vergaberechts: Referentenentwurf liegt vor

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Ende April 2015 hat das BMWi einen ersten Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes (VergModG) vorgelegt und die Ressortabstimmung eingeleitet. Auch die Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände werden beteiligt. Ihre Stellungnahmen sollen bis zum 20. Mai vorliegen.

Dem Referentenentwurf liegen die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts zugrunde, die am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurden.
Die Reform des Vergaberechts dient der Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, die Teil des umfassenden Regelwerkes der EU-Kommission für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Die Modernisierung des Vergaberechts ist laut BMWi das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten 10 Jahre. Die Reform soll den Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe modernisieren, vereinfachen und anwendungsfreundlicher gestalten. Sowohl Auftraggeber als auch Unternehmen sollen mehr Flexibilität bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen haben. 
Zentrales Thema ist die Novellierung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der künftig wesentliche Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge umfasst.

Die praktische Anwendung des Gesetzes wird dadurch erleichtert, dass der Ablauf des Vergabeverfahrens erstmals im Gesetz vorgezeichnet ist, von der Leistungsbeschreibung über die Eignungsprüfung und den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Ausführung. Die Möglichkeiten z. B. umweltbezogene oder soziale Aspekte vorzugeben werden ausgeweitet und die Verfahren zur Vergabe sozialer Dienstleistungen sollen erleichtert werden. Die Vergabeverfahren werden durch die stärkere Nutzung elektronischer Mittel effizienter.

Der Referentenentwurf sieht eine Verpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen vor, insbesondere im Bezug auf den Mindestlohn und allgemeinverbindlich erklärte Regelungen in Tarifverträgen. Kommunale Freiräume werden in diesem Gesetzentwurf ausdrücklich geregelt, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit von Kommunen.

Das Gesetzgebungsverfahren in Bundesrat und Bundestag soll im Herbst 2015 beginnen.

 

Weitere Informationen zu den neuen EU-Vergaberichtlinien finden Sie hier!

 

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