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Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?

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Am 24.04.2015 war es wieder soweit: Unter Beteiligung von Edda Peters, subreport-Geschäftsführerin, tagte in Berlin bei Fraunhofer FOKUS der Redaktionsbeirat der Fachzeitschrift eGovernment Computing. eGovernment Computing liefert Nachrichten und Hintergrundinformationen zu IT, Initiativen, Trends und Vorgaben für den Investitionsbereich der öffentlichen Hand. Der Beirat unterstützt die Redaktion und setzt sich aus Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammen.

Schwerpunkthema der Sitzung waren das Konnexitätsprinzip und die digitale Transformation. Das Konnexitätsprinzip ist ein Grundsatz im Staatsrecht, der besagt, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören. Die Instanz (Staatsebene), die für eine Aufgabe verantwortlich ist, ist auch für die Finanzierung zuständig. Vereinfacht wird dies oft ausgedrückt mit dem Satz „Wer bestellt, bezahlt“. Das Prinzip bestimmt jedoch nicht nur das Verhältnis von Kommunen und Ländern, sondern auch die Organisation von Verwaltungsprozessen. Macht der digitale Wandel, die Einführung von eGovernment-Angeboten auf kommunaler Ebene beispielsweise eine Anpassung dieses Rechtsprinzips notwendig?

Unzählige Kommunen sind gerade jetzt – angesichts der aktuellen EU-Vergaberichtlinien – in der Pflicht, sich möglichst bald für eine eVergabelösung zu entscheiden und diese ab 2016 dann auch produktiv zu nutzen. Nur, so fragen sich viele Vergabestellen: Wie soll das gehen angesichts schwindender personeller Ressourcen, zunehmender Überalterung und mangelnden Nachwuchses? Und wie kann dafür gesorgt werden, dass die Lösung anschließend auch wirklich die Erwartungen erfüllt? Denn so schön gewichtige eVergabesysteme auch sein mögen: Die Quote digitaler Angebote, das ist es, worum es wirklich geht. Hier entsteht der große Nutzen der eVergabe, das große Einsparpotenzial. Für Edda Peters liegt der Schlüssel zum Erfolg deshalb nicht nur in der intuitiven Bedienbarkeit von eVergabe-Lösungen, sondern auch im kostenfreien und intensiven Support des Anbieters. Dass diese Maximen auch auf andere eGovernment-Lösungen übertragbar sind und auch übertragen werden sollten, darüber war man sich im Beirat einig. „Wer bestellt, bezahlt“ muss eben nicht immer zu 100 % gelten.

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