subreport Blog

Die EU-Vergaberichtlinien aus kommunaler Sicht: Thesen und Forderungen des DStGB

| Keine Kommentare

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat im Rahmen einer Podiumsdiskussion zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien zehn Thesen und Forderungen aus kommunaler Sicht vorgestellt.
Die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien müsse zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung im Vergaberecht führen, daher seien die einheitliche Regelung von Grundsätzen wie Vergabearten, Ausschlussgründen, Eignungs- und Zuschlagskriterien für alle Vergaben im GWB und auch die Integration der VOL/A und VOF in die Vergabeordnung richtig. Die Beibehaltung der VOB/A oberhalb der Schwellenwerte sprenge aber die einheitliche Struktur und stehe somit einer Vereinheitlichung entgegen.

Der DStGB warnt vor einer Diskrepanz zwischen Ober- und Unterschwellenrecht: Sollte der Anpassungsbedarf für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte tatsächlich erst nach der Umsetzung der EU-Richtlinien geprüft werden, existierten nur für rund 5 % der EU-Vergaben Regeln, die flexibler sind als die 95 % der Unterschwellenvergaben. Diese Diskrepanz müsse durch eine zeitgleiche Übertragung der flexibleren EU-Normen auch für die Unterschwellenvergaben verhindert werden, ohne jedoch die spezifischen Anforderungen in diesem Bereich außer Acht zu lassen.

Die Verordnung über die Konzessionsvergabe kann laut DStGB deutlich verschlankt und auf einige Ecknormen beschränkt werden. Insbesondere im Hinblick auf das Präqualifikationsverfahren (PQ) und die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mahnt der DStGB, Doppelregelungen zu vermeiden und die Verfahren miteinander zu harmonisieren. So könne das PQ gänzlich in die Einheitliche Europäische Eigenerklärung integriert werden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht dürfe nicht in einem Verzicht auf eigene Gestaltungen enden und der durch viele Landesvergabegesetze entstandene „Wildwuchs“ müsse beseitigt werden, um einen transparenten Wettbewerb zu garantieren. Die Beachtung sozialer und ökologischer Aspekte bedarf nach Ansicht des DStGB europaweit gültiger Labels, die die Überprüfung durch den Auftraggeber ermöglichen. Leitfäden oder Praxisbeispiele können Auftraggebern helfen, die rechtlichen Vorgaben praktisch handhabbar zu machen.

Durch die umfassende Einführung der eVergabe wird das Vergaberecht modernisiert, es wird kostengünstiger und rechtssicherer. Allerdings nur dann, wenn die verschiedenen eVergabe- und Bedienkonzept-Systeme kompatibel sind.

Der DStGB rät, die Optionen des EU-Vergaberechts zu nutzen. Das heißt überall dort, wo die Richtlinien Optionen zur Einführung von Regeln vorsehen, sollten die Optionen im Sinne eines größeren Handlungsspielraumes genutzt werden.

Abschließend äußert der DStGB den Wunsch der Kommunen nach „Ruhe an der Vergaberechtsfront“, da immer neue Regeln in kurzen Abständen die Anwender verunsicherten und zu komplexen und intransparenten Verfahren führten.

Die 10 Thesen und Forderungen des DStGB im Wortlaut finden Sie hier.

Autor

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.