Zum 1. Januar 2018 sind die neuen EU-Schwellenwerte in Kraft getreten (Wir berichteten darüber auf unserem Blog am 21. November 2017). Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte, die sich aus den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) begründen und an den Wechselkursbedingungen hängen.
Die neuen Schwellenwerte wurden wie folgt festgelegt:
Neuer Schwellenwert |
Bisheriger Schwellenwert |
|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden |
144.000 € |
135.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber |
221.000 € |
209.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern |
443.000 € |
418.000 € |
Bauaufträg |
5.548.000 € |
5.225.000 € |
Konzessionsvergaben |
5.548.000 € |
5.225.000 € |
Nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnungen zu den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU am 18. Dezember 2017 wurden die Änderungen zum Beginn des Jahres 2018 gültig. Da die nationalen Vergabeverordnungen direkte Verweise auf die EU-Vorschriften beinhalten, ist keine gesonderte Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber notwendig. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 29. Dezember 2017.