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Neue EU-Schwellenwerte ab 2018

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Ab dem 1. Januar 2018 gelten im Vergaberecht neue EU-Schwellenwerte, die eine Anhebung gegenüber den bisher geltenden Werten darstellen. Mit der Veröffentlichung einer entsprechenden EU-Verordnung wird in den nächsten Tagen gerechnet. Die neuen Schwellenwerte werden durch Verweisung der Vergabeverordnungen automatisch gültig und bedürfen keiner gesonderten Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.

Folgende Auftragsarten sind von der Anhebung der Schwellenwerte im kommenden Jahr betroffen:
  • Bauaufträge:

Bisher: 5.225.000 Euro             Ab 01.01.2018: 5.548.000 Euro

 

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

Bisher: 209.000 Euro                Ab 01.01.2018: 221.000 Euro

 

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich:

Bisher: 418.000 Euro                Ab 01.01.2018: 443.000 Euro

 

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden:

Bisher: 135.000 Euro                Ab 01.01.2018: 144.000 Euro

 

 

 

 

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