Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte angepasst und so wird es ab 1.1.2020 wieder neue EU-Schwellenwerte geben. Die EU-Kommission hat jetzt die neu zu erwartenden Schwellenwerte angekündigt.
Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember 2019, unmittelbar nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Künftige EU-Schwellenwerte
Ab Januar 2020 sind folgende Schwellenwerte vorgesehen:
- 5.350.000 Euro für Bauaufträge (aktuell 5.548.000 Euro)
- 5.350.000 Euro für Konzessionen (aktuell 5.548.000 Euro)
- 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (aktuell 221.000 Euro)
- 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (aktuell 144.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (aktuell 443.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (aktuell 443.000 Euro)
Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW