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Thüringen: Neues eGovernment-Gesetz beschlossen

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Das Kabinett in Thüringen hat am 7. November 2017 das bereits erwartete eGovernment-Gesetz beschlossen. Der Beschluss ist in den Medien auf viel Resonanz gestoßen, denn das Gesetz, das unter anderem einen 24/7-Online-Bürgerservice vorsieht, gilt als das weitreichendste eGovernment-Gesetz in Deutschland. Bis zum 1. Januar 2019 will der Freistaat die Voraussetzungen für eine landesweite digitale Verwaltung schaffen. Dies beinhaltet auch die Schaffung von Regelungen zum Datenschutz und zur elektronischen Rechnungsstellung, die Einrichtung von Servicekonten für die Bürger sowie Anpassungen in den bestehenden Landesgesetzen.

Umfangreiche Online-Services für Bürger

Der Grundstein des Thüringer eGovernment-Gesetzes ist die Einrichtung eines zentralen eGovernment-Portals, über das jede Behörde erreichbar sein soll. Für die Datenübermittlung wird ein sicheres und zertifiziertes Landesdatennetz eingerichtet, das vom Thüringer Landesrechnungszentrum betrieben wird. Die Nutzung aller Verwaltungsservices wird über den neuen Personalausweis mit eID-Funktion möglich, für die sich die Bürger einmalig anmelden müssen. Damit könnte der Personalausweis mit seinen weitreichenden Online-Funktionen, die bisher in Deutschland nur äußerst zögerlich angenommen wurden, zumindest in Thüringen einen deutlichen Schub bekommen. Die flächendeckende Einführung von Online-Services für die Bürger macht auch eine elektronische Bezahlfunktion notwendig. Dabei sollen die Kommunen vom Finanzministerium unterstützt werden.

Einführung der eAkte

Neben den Online-Bürgerservices ist die Einführung der eAkte ein weiterer zentraler Punkt des neuen Gesetzes. Bis Ende 2022 soll die Landesverwaltung vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt werden. Mit der Verabschiedung des eGovernment-Gesetzes ist auch für die eAkte in Thüringen der Startschuss gefallen: Ein elfköpfiges Team zur Umsetzung des Projekts eAkte hat bereits die Arbeit aufgenommen.

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