Der Landtag in Thüringen hat das erste Thüringer eGovernment-Gesetz beschlossen. Das Gesetz, das als weitreichendstes eGovernment-Gesetz in Deutschland gilt, war bereits im November 2017 vom Thüringer Kabinett beschlossen worden. Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert betrachtet eGovernment als Zukunftsthema. Das neue eGovernment-Gesetz bildet nun den Rahmen für die Schaffung digitaler Verwaltungslösungen, von denen sowohl die Bürger als auch die Wirtschaft profitieren sollen.
Weichenstellung für digitale Verwaltungsarbeit
Bis zum 1. Januar 2019 sollen alle Voraussetzungen für die digitale Verwaltungsarbeit geschaffen werden. Mit dem eGovernment-Gesetz wurden bereits bundesgesetzliche und europäische Standards und Normen in Thüringer Landesrecht übertragen, die etwa den Datenschutz, die Einrichtung von Servicekonten für Bürger und Unternehmen und die elektronische Rechnungsstellung betreffen.
Einheitlicher Zugang zu Online-Angeboten, eRechnung und eAkte
Eines der zentralen Inhalte des neuen Gesetzes ist die Schaffung eines einheitlichen Zugangs zu Online-Verwaltungsangeboten. Geplant ist die Einrichtung eines eGovernment-Portals für Land und Kommunen, über das jede Behörde erreichbar sein wird. Zur sicheren Authentifizierung soll der „neue“ Personalausweis genutzt werden. Damit soll es für Bürger möglich sein, nach einmaliger Anmeldung digitale Verwaltungsleistungen zu nutzen. Weiterhin sieht das Gesetz für alle Thüringer Behörden die Einführung eines elektronischen Bezahlsystems sowie der eAkte vor, auf die die Thüringer Landesverwaltung bis Ende 2022 komplett umgestellt sein soll.