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Bremen: Entwurf für eGovernment-Gesetz beschlossen

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Am 28.11.2017 hat der Senat in Bremen den Entwurf für ein eGovernment-Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, Verwaltungsangebote für die Bürger schnell, unkompliziert und benutzerfreundlich online zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz soll daher den rechtlichen Rahmen für eine flächendeckende Einführung von eGovernment-Angeboten schaffen. Um den Digitalisierungsprozess voranzutreiben, hat Bürgermeisterin und Finanz-Senatorin Karoline Linnert im Haushalt 2018/2019 pro Jahr 15 Millionen Euro zusätzlich eingeplant.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen 4 Eckpunkte vor:
  • Nach einer Übergangsfrist ist die Abschaffung von Papierrechnungen und die alleinige Verwendung von eRechnungs-Verfahren Davon verspricht sich die Verwaltung neben effizienteren Arbeitsabläufen besonders Zeit- und Kostenersparnis für beide Seiten – Rechnungssteller und -empfänger.
  • Auch die eAkte soll in der Hansestadt flächendeckend eingeführt werden. Dabei soll die Umstellung auf die digitale Aktenführung bis spätestens 2022 abgeschlossen sein.
  • Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, alle eGovernment-Angebote barrierefrei umzusetzen. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit geht das geplante Bremer Gesetz sogar über die Gesetzgebung auf Bundesebene hinaus und verpflichtet den Senat, jährlich Berichte über die erreichten Ziele abzulegen.
  • Neben den bestehenden digitalen Kanälen soll eine weitere verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit eingerichtet werden, die Bürgern Vertraulichkeit und Datenschutz beim Austausch mit Behörden garantiert.

 

 

 

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