Am 30. November 2017 wurde im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) veröffentlicht, durch die die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Bayern zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Nach dem Bund und Hamburg sind die neuen Regelungen für den Unterschwellenbereich ab dem kommenden Jahr nun auch im größten Bundesland anzuwenden und ersetzen dort den bisher geltenden 1. Abschnitt der VOL/A.