Im Rahmen des E-Rechnungs-Gipfels in Wiesbaden stellte Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern (BMI), Eckpunkte eines E-Rechnungs-Gesetzes vor.
Anlass des Gesetzentwurfes ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen betrifft. Diese soll im Bund im Rahmen einer Änderung des eGovernment-Gesetzes umgesetzt werden. Schröder betonte die Einsparpotenziale der E-Rechnung und ihre Möglichkeiten im Hinblick auf ein ganzheitliches Vertragsmanagement. „Die E-Rechnung ist ein weiterer Meilenstein des E-Government in Deutschland und Europa“, so Schröder, der besonders die Bedeutung der Interoperabilität hervorhob, also die Schaffung vernetzter, medienbruchfreier Prozesswelten, die sich über Verwaltungsebenen und – grenzen hinaus erstrecken.
Nach einer Änderung des eGovernment-Gesetzes sollen Behörden elektronische Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten. Darüber hinaus sollen in Zukunft auch Ausgangsrechnungen des Bundes in elektronischer Form erfolgen.
Quelle: Behörden Spiegel Online