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Neuigkeiten zum Coronavirus: BMWi veröffentlicht Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern, 19.03.2020, ein Rundschreiben herausgegeben, das sich mit den Auswirkungen der Corona-Epidemie auf das Vergabewesen beschäftigt.

Das Rundschreiben stellt fest, dass die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben in der aktuellen Situation gegeben sind.

Auf weitere Möglichkeiten zur flexiblen Bedarfsdeckung, etwa durch Vertragserweiterungen weist das Rundschreiben ebenfalls hin. Dem Rundschreiben wurde seitens des BMWi daher eine Mittelung der EU-Kommission von 2015 (seinerzeit zum Thema Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen) beigefügt, in dem die Flexibilität in Notsituationen von Seiten der Kommission dargestellt ist, insbesondere zur Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

Das Rundschreiben mit allen Informationen finden Sie hier.

Die Mitteilung der EU-Kommission von 2015 finden Sie hier.

Quelle: BMWi

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