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Flutkatastrophe: BMWi-Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein aktuelles Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Notlage in den Hochwasserkatastrophengebieten an die Bundesressorts, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände versandt. In dem Rundschreiben zeigt das BMWi Möglichkeiten auf, wie ein schnelles Handeln in dieser Notlage unter Beachtung des Vergaberechts erfolgen kann: Das Schreiben leitet ein:

Die Hochwasser in einigen Regionen Deutschlands sind eine Katastrophe von nationalem Ausmaß. In dieser Notlage ist schnelles Handeln geboten. Dies betriff nicht nur rasche finanzielle Unterstützung, sondern auch die Beschaffung von Leistungen zur kurzfristigen Bereitstellung humanitärer Hilfe und für Notfallmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur, der IT-Ausstattung und bei sonstigen krisenrelevanten Dienstleistungen. Hierbei ist eine schnelle und effiziente Durchführung von Vergabeverfahren essentiell, um nicht vorhersehbare Schäden oder Gefahren aus den Starkregenereignissen zu verhindern oder abzumildern.

Im Folgenden werden die vergaberechtlichen Handlungsmöglichkeiten für den Oberschwellenbereich (1) und den Unterschwellenbereich (2) dargestellt sowie die Ausweitung bestehender Verträge (3) aufgezeigt.

Das Rundschreiben trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen.

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