Die Zahl der Nachprüfungsanträge, die bei den Vergabekammern im Jahr 2019 eingegangen sind, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Insgesamt wurden 2019 799 Anträge gestellt (2018: 745 Anträge).
Mit 154 bleibt die Zahl der Beschwerdeverfahren bei den Oberlandesgerichten nahezu unverändert (2018: 166 , 2017: 153, 2016: 180).
Die genauen Statistiken über Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 184GWB bei Vergabekammern finden Sie hier, die der Vergabesenate finden Sie hier.
Quelle: BMWi