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BMVI veröffentlicht Verträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)

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Auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind in Abstimmung mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) aktuelle Konzessions- bzw. Projektverträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) publiziert worden.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, streicht die Festlegung der Veröffentlichung im Koalitionsvertrag heraus:

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, kommt das BMVI im vorgesehenen Zeitrahmen seiner Selbstverpflichtung nach, die Konzessions- bzw. Projektverträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften zu publizieren“.

Ergänzend stellt das BMVI eine Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Verfügung, die anhand eines fiktiven Beispiels die Methodik erklärt. Projektsteckbriefe und ein FAQ liefern weitere Informationen.

Öffentlich-Private Partnerschaften sind ein etabliertes Instrument im Bundesfernstraßenbau. Herauszustreichen ist, dass dies keine Privatisierung von Autobahnen bedeutet. Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften erfüllt lediglich ein privater Partner öffentliche Aufgaben.

Vergeben werden ÖPP-Projekte auf Basis solider und detaillierter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei betrachtet der Bund nicht nur die Baukosten. Maßstab ist die Lebenszyklusbetrachtung über einen langen Projektzeitraum: Nur wenn ein ÖPP-Projekt mindestens so wirtschaftlich ist wie eine konventionelle Beschaffung, wird es realisiert.

Quelle: BMVI, v

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