Im Jahr 2014 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat reformierte Richtlinien, um die Auftragsvergabe zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, insbesondere mit Blick auf eine vermehrte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Europäische Rechnungshof stellte jedoch fest, dass die Organe und Einrichtungen der EU bei der Überarbeitung ihrer eigenen Vergabevorschriften im Jahr 2015 deren Zugang nicht durch größtmögliche Vereinfachung der Vorschriften und Beseitigung von Grauzonen erleichtert haben.
Den deutschsprachigen Sonderbericht des Rechnungshofes zum Thema finden Sie hier.