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Transparency Deutschland begrüßt Vergaberechtsreform

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Das am 07.01.2015 durch das Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier zur Vergaberechtsreform wird von Transparency Deutschland grundsätzlich begrüßt. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien ein durch Wettbewerb und Transparenz geprägtes Vergaberecht geschaffen werden. Korruption und Wirtschaftskriminalität sollen durch die Einführung eines zentralen Korruptionsregisters bekämpft werden. Kritisch sieht man allerdings die geplante Wahl des Vergabeverfahrens durch öffentliche Auftraggeber.

Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters

Um nicht weiter von öffentlichen Aufträgen profitieren zu können, sollen Unternehmen, die sich wegen Korruption oder anderer  wirtschaftskrimineller Handlungen als unzuverlässig erwiesen haben, zukünftig in einem bundesweiten Korruptionsregister erfasst werden. Die betroffenen Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen der Selbstreinigung nachzuweisen, um wieder an Vergabeverfahren teilnehmen zu dürfen.

Dr. Christian Lantermann

Dr. Christian Lantermann

Dr. Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Seit mehr als zehn Jahren wird nun auf Bundesebene über die Einführung eines solchen Registers für unzuverlässige Unternehmen diskutiert. Nach mehreren gescheiterten Vorstößen ist es daher erfreulich, dass es hier endlich eine ernstzunehmende Initiative gibt. Allerdings müssen den Worten nun auch Taten folgen, um sicherzustellen, dass Steuergelder nur denjenigen zu Gute kommen, die sich an die Spielregeln halten.“

Transparency Deutschland setzt sich seit Jahren für eine Erhöhung der Transparenz in Vergabeverfahren und die Einführung eines Korruptionsregisters ein.

Kritik an der geplanten Wahl des Vergabeverfahrens

Dass Auftraggeber in Zukunft zwischen offenem und nicht offenem Verfahren wählen können sollen, kritisiert Christian Heuking, Leiter der AG Vergabe von Transparency Deutschland: „Allein das offene Verfahren bietet größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz und muss daher weiterhin Vorrang vor dem nichtoffenen Verfahren haben. Dieses sollte nur in zu regelnden Ausnahmefällen zum Zuge kommen dürfen, um Korruption wirksam vermeiden zu können.“

Übrigens – die Korruptionsbekämpfung ist auch ein Thema der Ersten eVergabekonferenz des Kommune 2.0 e.V. in Mainz. Hier wird Dr. Christian Lantermann unter dem Titel „Vergaberechtsreform vs. Korruptionsbekämpfung“ einen Vortrag halten.

 

 

Quelle: Transparency International Deutschland e.V.

Foto: Dr. Christian Lantermann (Transparency International Deutschland e.V.)

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