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Unzulässige Submissionsabsprachen

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Kann man unzulässige Submissionsabsprachen erkennen und wenn ja, wie? Dieser Frage geht eine aktuelle Informationsbroschüre nach, die das Bundeskartellamt kürzlich veröffentlicht hat. Die Broschüre gibt Vergabestellen eine Checkliste mit typischen Indikatoren an die Hand, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen bei Vergabeverfahren zu erkennen. Unter anderem sollten Vergabestellen auf äußerliche Ähnlichkeiten der Angebote oder aber darauf achten, ob es sonstige Hinweise darauf gibt, dass ein Bieter die Angebote der anderen Bieter kennt. Zwar muss nicht jede Auffälligkeit in den Angebotsunterlagen auf einer illegalen Absprache beruhen. In Einzelfällen kann es jedoch sinnvoll sein, das Bundeskartellamt oder die örtlich zuständige Landeskartellbehörde über einen entsprechenden Verdacht zu informieren, denn Submissionsabsprachen stellen eine Straftat dar.

Die Informationsbroschüre beruht auf Erfahrungen der ermittelnden Verfolgungsbehörden von Staatsanwaltschaft und Kartellbehörden, die im Rahmen von Ermittlungen eng miteinander kooperieren. Das Dokument finden Sie hier.

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