Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat am 13.11.2018 Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 beschlossen.
Zum 01.01.2019 sieht der Bund vor die neue VOB/A für Unterschwellenvergaben einzuführen. Für Mitte 2019 ist eine neue Gesamtausgabe der VOB geplant. Die vorgeschlagenen Änderungen der Abschnitte 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) wurden nicht beschlossen.
Die Änderungen der VOB/A 1. Abschnitt im Überblick
- Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- Erleichterter Nachweis der Eignung
- Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 Euro
- Verzicht auf Nachweise, wenn die Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist
- Zulassung mehrerer Hauptangebote
- Neufassung der Nachforderungsregeln
- Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen
- Klarstellung der Zuschlagsentscheidung
Über weitere Entwicklungen zur Änderung der VOB/A halten wir Sie in unserem Blog auf dem Laufenden.
(Quelle: www.forum-vergabe.de, 14.11.2018) │subreport