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Änderungen der VOB A/1. Abschnitt

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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat am 13.11.2018 Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 beschlossen.

Zum 01.01.2019 sieht der Bund vor die neue VOB/A für Unterschwellenvergaben einzuführen. Für Mitte 2019 ist eine neue Gesamtausgabe der VOB geplant. Die vorgeschlagenen Änderungen der Abschnitte 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) wurden nicht beschlossen.

Die Änderungen der VOB/A 1. Abschnitt im Überblick

  • Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
  • Erleichterter Nachweis der Eignung
  • Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 Euro
  • Verzicht auf Nachweise, wenn die Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist
  • Zulassung mehrerer Hauptangebote
  • Neufassung der Nachforderungsregeln
  • Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen
  • Klarstellung der Zuschlagsentscheidung

Über weitere Entwicklungen zur Änderung der VOB/A halten wir Sie in unserem Blog auf dem Laufenden.

(Quelle: www.forum-vergabe.de, 14.11.2018) │subreport

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