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Zuständigkeitsfrage bei der VOB

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Aufgrund zweier sich widersprechender Klauseln im aktuellen Koalitionsvertrag ist erneut eine Diskussion bezüglich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) entbrannt. Kernpunkt dabei ist die Frage, welches Ministerium in Zukunft für die VOB zuständig sein wird.

Liest man den von den Regierungsparteien unterzeichneten Koalitionsvertrag aufmerksam durch, so stößt man im Abschnitt „Wirtschaft“ auf folgende Formulierung: „Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir [die Bundesregierung / Anm. d. R.] die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung“. Widersprüchlich wird es dann im Abschnitt „Baupolitik“, denn dort ist zu lesen, dass „[d]ie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung […] gute Bauleistungen [garantiert]. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.“ Es soll also zum einen geprüft werden, ob die VOB abgeschafft werden soll, zum anderen soll sie gesichert und erhalten werden.

Aktuelle Situation

Wirft man einen Blick in die Praxis, so ergibt sich folgendes Bild: Zuständig für die Vergabe von Bauleistungen ist das Bundesbauministerium. Für fast alle anderen Verordnungsverfahren bezüglich des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig. Würde der Kompetenzbereich für Bauleistungen nun ebenfalls auf das Bundeswirtschaftsministerium fallen, stiege deren Einflussbereich erheblich an. So ist es nicht verwunderlich, dass sich beide Ministerien auf die jeweils passende Klausel im Koalitionsvertrag berufen.

Bisher werden die Vorschriften in der VOB vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) formuliert und ausgearbeitet. In diesem sitzen Vertreter von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Beide Parteien sind an der Ausgestaltung von Regelungen beteiligt und bringen Erfahrung aus der Vergabepraxis mit ein. Sollte die Zuständigkeit nun aber auf das Bundeswirtschaftsministerium übergehen, so befürchten Vertreter der Branche Qualitätseinbußen bezüglich des Sachverstands, da keine Vertreter aus der Praxis mehr an der Gestaltung möglicher Regelungen beteiligt sind.

Der Erhalt der VOB liegt der Bauwirtschaft besonders am Herzen, da durch sie eine direkte Beteiligung an den Inhalten der VOB gewährleistet wird. Im Falle einer allgemeinen Verordnung, die den Baubereich mit einschließen würde, hätten die Vertreter dieses Bereichs lediglich ein Anhörungsrecht bei möglichen Änderungen im Regelwerk.

Wenn man Stimmen aus dem Wirtschaftsministerium glaubt, so sind Änderungen im Bereich der VOB jedoch nur im Einvernehmen mit der Bauwirtschaft zu erwarten.

Wir sind gespannt, wie die Koalition mit der Herausforderung umgehen wird. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie natürlich auf unserem Blog auf dem Laufenden.

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