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Die 11. Kölner Vergabetage – Tagen, Treffen, Testen zum 3. Mal in Folge online, live und interaktiv

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Zwei Veranstaltungstage, vier prallgefüllte Module und ein Ziel: Auftraggeber und Unternehmen über die aktuellsten Entwicklungen im Vergabewesen zu informieren und alle Publikumsfragen von fachkundigen Expert*innen zu beantworten.

Die individuell buchbaren Module beschäftigten sich auch dieses Jahr wieder mit brandaktuellen Vergaberechtsthemen und deren Auswirkungen auf die Praxis. Eine Ausnahme stellte das erste Modul dar, denn dort standen – aufgrund von Dringlichkeit und Aktualität – die Themen IT-/Cybersicherheit und Cloud-Computing auf der Agenda.

In Modul I am Dienstagvormittag berichteten Johannes Marco Holz (Fachanwalt für IT-Recht, Rödl & Partner GmbH), Andreas Bergmann (Geschäftsführer, nnax IT-Lösungen) und Dr. Hauke Hansen (Fachanwalt für IT-Recht, Wirtschaftskanzlei FPS) über EU-Auflagen zur Cybersicherheit, Chancen und Herausforderungen von Cloud-Lösungen und Haftung und Schadensersatzansprüche im Ernstfall. In der anschließenden Expertenrunde diskutierten die Spezialisten untereinander, wie sicher Strategien, Praktiken und Richtlinien zur Cybersicherheit wirklich sind und gingen auf die zahlreichen Fragen ein.

In Modul II am Dienstagnachmittag stand zuerst das große Thema „eForms“ im Fokus. Martin Conrads (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, Bird & Bird LLP), brachte den Teilnehmenden das Thema näher und klärte über Begriff, Terminologie, die rechtlichen Hintergründe sowie Umsetzung der Reform auf. Ab dem 25.10.2023 ist die Verwendung der eForms zwingend vorgeschrieben. Durch die Einführung der eForms werden die Standardformulare in Papierform durch elektronische Formate, die sogenannten eForms, ersetzt. Das große Fragenaufkommen im Chat bestätigte das Interesse und die Notwendigkeit des Themas. subreport konnte bereits erste Einblicke in die Umsetzung der eForms auf der Plattform subreport ELViS gewähren. Entscheidend ist, dass die Bedienung weiterhin intuitiv bleibt, so dass der Anwender von der Umstellung auf eForms kaum etwas merken wird.

Der zweite Vortrag behandelte einen weiteren Punkt der Durchführungsverordnung, die „Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV“. Dr. Iris Meeßen (Rechtsanwältin und Partner bei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) erläuterte praxisorientiert, welche Auswirkungen die Streichung auf die Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen hat. Auch zu diesem Thema gab es viele spannende Fragen und Diskussionsansätze. Die ausführlichen Antworten und Einschätzungen der Referent*innen Conrads und Dr. Meeßen führten zu einem fruchtbaren Austausch zwischen den Teilnehmenden – wie gewohnt aus der Praxis, für die Praxis.

Der 2. Kölner Vergabetag startete mit Katharina Strauß (Fachanwältin für Vergaberecht, KUNZ Rechtsanwälte) und dem Thema „Aktuelle Entwicklungen aus der Vergaberechtsprechung 2023“. Hier erwartete die Teilnehmenden ein prallgefüllter und aktueller Überblick u.a. zu Themen, wie der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“, den Beschlüssen vom VK Rheinland zum Vertrauensschutz, der Kehrtwende des OLG Düsseldorf zur Informations- & Wartepflicht sowie der VK Bund-Entscheidung „Neues zu den Newcomern“.

Den zweiten Part zum Thema „Transformation des Vergaberechts“ übernahm Dr. Desiree Jung (Fachanwältin für Vergaberecht und Inhaberin von Jung Rechtsanwälte Partnerschaft mbB). Als Kernziel identifizierte sie im Vortrag die „Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren“ und stellte auch die von „Jung-Rechtsanwälte“ eingereichte Stellungnahme der öffentlichen Konsultation sowie den weiteren Ablauf zur Vergaberechts-Transformation vor. In der abschließenden Diskussionsrunde beantworteten die beiden Referentinnen die Fragen aus dem Chat und gaben Einschätzungen zu weiteren Entwicklungen im nächsten Jahr.

Das abschließende Modul IV am Mittwochnachmittag stand ganz im Zeichen der Bewerber-/Bieterseite. Mit Best-Practice-Empfehlungen zu den Themen „Prüfung von Vergabeunterlagen und elektronische Angebotsabgabe“ und „Bieterfragen und Rügen richtig einsetzen!“ informierten Dr. Berthold Kohl (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, Kohl Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Dr. Christoph Kins (Fachanwalt für Vergaberecht, abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB) die überwiegend aus der Wirtschaft kommende Teilnehmerschaft. Gespickt mit aktuellen Praxisbeispielen und hilfreichen Tipps waren dann nicht nur die Vorträge, sondern auch die ausgiebige Diskussion im Anschluss – mit guten Fragen und noch besseren Antworten. 

 

Und dann waren die 11. Kölner Vergabetage auch schon wieder vorbei. Über 425 Modulbuchungen, zufriedene Teilnehmer*innen und hochklassige Vorträge der Expert*innen bestätigen uns in der Gewissheit, dass die diesjährigen Vergabetage wieder ein voller Erfolg waren. Es hat uns sehr viel Spaß gemacht, wieder mit Ihnen in den Austausch zu treten und Ihnen die aktuellsten Entwicklungen aus der Vergabewelt zu präsentieren.

Wir freuen uns bereits auf die 12. Kölner Vergabetage im September des nächsten Jahres.

Eine ausführliche Zusammenfassung, alle Präsentationen und Eindrücke von den 11. Kölner Vergabetagen finden Sie hier.

Ihr subreport-Team

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