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Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz

Niedersachsen: Entwurf für neugefasstes Tariftreue- und Vergabegesetz

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Die Landesregierung Niedersachsens hat einen Entwurf für die Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) verbunden mit einer Anpassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf den Weg gebracht.

Hauptbestandteile des Gesetzentwurfes sind die Anpassungen an geändertes Bundesrecht und die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Zudem relevant ist die Anhebung des Auftragswertes von 10.000 Euro auf 25.000 Euro, ab dem das NTVergG Anwendung findet. Kommunen sollen dadurch entlastet und bürokratische Lasten unterhalb der EU-Schwelle verringert werden. Aus dem Anwendungsbereich fallen sollen zukünftig auch Sektorenauftraggeber sowie Zuwendungsempfänger, bei denen viele ehrenamtliche Mitglieder tätig sind (besipielsweise Sportvereine). Der § 55 der LHO wird hinsichtlich der Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb angepasst.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den Herbst geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

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