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Niedersächsischer Landtag beschließt Modernisierungen im Landesvergaberecht

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Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wurde am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet. Die Änderung des NTVergG und der LHO tritt zum 01.01.2020 in Kraft. 

Somit treten zum 01.01.2020 in Niedersachsen die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) in Kraft.

Weitere Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung des Eingangsschwellenwerts des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20 000 Euro
  • Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen
  • Durch die Einführung einer Informations- und Wartepflicht, wird die Möglichkeit geschaffen, bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Unterschwellenbereich effektiver in Anspruch zu nehmen.
  • Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel: Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Für diese Verfahren gelten die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird.

Nach Verkündung des Gesetzes im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird eine nichtamtliche Lesefassung bereitgestellt.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

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