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Nordrhein-Westfalen: UVgO am 09.06. in Kraft getreten

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Nach der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) ist die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) am 09.06.2018 auch in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Der dafür notwendige Anwendungsbefehl wurde am 08.06.2018 in den Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO-NRW im Ministerialblatt des Landes veröffentlicht.

Damit wird die UVgO zunächst auf Landesebene, nicht jedoch für auf kommunale Behörden gültig. Mit dem Inkrafttreten der UVgO in NRW wird die eVergabe im Liefer- und Dienstleistungsbereich auch in der Unterschwelle verpflichtend.

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