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Einführung der UVgO in Baden-Württemberg zum 1. Oktober 2018

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Zum 1. Oktober dieses Jahres wird in Baden-Württemberg die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV Beschaffung) in Kraft treten. Damit wird auch im Südwesten die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt und für Behörden und Betriebe des Landes verbindlich. Noch vor der Sommerpause hatte der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg am 24. Juli 2018 die Neufassung der Verwaltungsvorschrift beschlossen. Mit der VwV Beschaffung, die 18 Kapitel auf 70 Seiten enthält, bekommen die Vergabestellen einen umfassenden Leitfaden für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen an die Hand.

eVergabe und neue Wertgrenzen

Mit Inkrafttreten der VwV Beschaffung wird in Baden-Württemberg bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in der Unterschwelle die vom Bund und den Ländern gemeinsam erarbeitete bundeseinheitliche Unterschwellenverordnung eingeführt. Dies sieht auch die elektronische Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bietern/Bewerbern vor. Darüber hinaus enthält das neugefasste Regelwerk eine Anhebung der Wertgrenzen bei vereinfachten Vergabeverfahren. Demnach liegen die neuen Wertgrenzen bei Beschränkten Ausschreibungen nun bei 100.000 Euro, bei Verhandlungsvergaben bei 50.000 Euro und bei Direktaufträgen bei 5.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer). Von dieser Maßnahme erhofft man sich eine Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren und einen geringeren bürokratischen Aufwand.

Stärkung einer nachhaltigen Beschaffung

Entgegen den Entwicklungen etwa in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ermöglicht die VwV Beschaffung öffentlichen Auftraggebern in Baden-Württemberg qualitative, innovative, soziale, ökologische und wirtschaftliche Kriterien bei der Beschaffung stärker zu gewichten. Neben Umweltaspekten wie etwa die Beschaffung von Recyclingpapier, Biolebensmitteln oder energieeffizienten und klimaschützenden Waren, sollen zukünftig Aspekte wie die Förderung sozialer Integration und Gleichstellung, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie fair gehandelte Produkte stärker gewichtet werden.

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