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UVgO: Updates aus Bremen und Baden-Württemberg

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Nach Hamburg und Bayern hat nun auch der Stadtsenat in Bremen den Anwendungsbefehl für die Umsetzung der UVgO erlassen. Als drittes Bundesland setzt die Hansestadt damit die neue Unterschwellenvergabeordnung im Landesvergaberecht um. Sie ersetzt den ersten Abschnitt der VOL/A und ist bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro anzuwenden, ausgenommen bleiben freiberufliche Leistungen. Aufträge unterhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro werden in Bremen nach den Regelungen des §5 TT-VgG HB in der Fassung vom 12. Dezember 2017 vergeben. Damit findet der als umstritten geltende § 50 der UVgO zur Sonderregelung der Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Bremen keine Anwendung.

Anpassung der Haushaltsordnung in Baden-Württemberg

Das im Dezember 2017 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündete „Haushaltsbegleitgesetz 2018/2019“ ist in weiten Teilen am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es beinhaltet in § 3 auch die für die Einführung der UVgO erforderliche Änderung der Landeshaushaltsordnung. Danach werden öffentliche Ausschreibungen zukünftig mit beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb gleichgestellt. Bevor die neue Unterschwellenvergabeordnung jedoch auch in Baden-Württemberg in Kraft treten kann, ist noch die Anpassung der Verwaltungsvorschrift des Landesinnenministeriums über die Auftragsvergabe im kommunalen Bereich notwendig. Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung ist die entscheidende Voraussetzung für eine baldige Einführung der UVgO in Baden-Württemberg geschaffen worden.

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