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Stellungnahme des BITKOM zum Entwurf der EU-Kommission für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung im öffentlichen Auftragswesen

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In seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung begrüßt der BITKOM prinzipiell das Vorhaben, den Wirtschaftsteilnehmern das Vorlegen von Nachweisen bei EU-weiten Ausschreibungen mittels eines einheitlichen Formulares zu erleichtern. Der Entwurf der EU-Kommission erfülle einige Anforderungen, sei jedoch noch nicht praxistauglich und müsse dringend überarbeitet werden.

Nach Ansicht des BITKOM wäre ein anderer Aufbau des Dokuments sinnvoll. Der erste Teil könne die Nennung des Auftraggebers und zum Vergabeverfahren eine Verlinkung auf die Bekanntmachung im Internet enthalten. Daneben könne der Auftraggeber die das konkrete Vergabeverfahren betreffenden Entscheidungen über Nachweise in einer Liste angeben, die alle aktuell grau hinterlegten Felder der EEE enthält. Im zweiten Teil könne dann der Wirtschaftsteilnehmer seine Eintragungen entsprechend der Vorgabe des ersten Teiles vornehmen. Dies erleichtere bei digitalen Dokumenten das Herauskopieren und Anpassen der Angaben aus früheren Erklärungen.

Der BITKOM bemängelt, dass das Verhältnis der EEE zu Präqualifikationsverzeichnissen nicht hinreichend geklärt sei, und schlägt ein Feld vor, das auf die jeweilige Präqualifikationsdatenbank verweist.
Die EEE setzt voraus, dass Nachweise bei Behörden auch von extern über das Internet abrufbar sind. Da dies jedoch nur sehr selten der Fall sei, biete die EEE hier keine wirkliche Vereinfachung. Insoweit sei eine Veränderung der bestehenden Strukturen im Rahmen des eGovernments notwendig.

 

Die ausführliche Stellungnahme des BITKOM vom 19.02.2015 finden Sie hier, das Standardformular für die EEE hier.

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