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Neuer Fachanwalt für Vergaberecht beschlossen

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Am Montag hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine neue Fachanwaltschaft beschlossen: Neben den bereits bestehenden Fachanwaltsbezeichnungen wird es künftig auch den Fachanwalt für Vergaberecht geben.

Mit seinem Beschluss führt das „Parlament der Anwaltschaft“ den Trend zur erhöhten Spezialisierung fort, nachdem im Jahr 2014 bereits der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt worden war. Damit reagiert die Satzungsversammlung auf die höhere Nachfrage nach rechtlicher Beratung in diesen Fachgebieten.

Damit der Beschluss rechtskräftig wird, ist eine Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erforderlich. Sofern hierbei keine Beanstandung erfolgt, tritt er drei Monate nach der Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft.

 

Quelle: Legal Tribune Online, 16.03.2015

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