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Übersicht zum Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze aktualisiert (forum vergabe e.V.)

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Die Übersicht zu den in den Bundesländern geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzen wurde vom forum vergabe e.V. aktualisiert und auf den Stand August 2019 gebracht.

Seit dem 01.01.2015 gibt es einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der bundesweit eingeführt wurde. Diesen müssen Arbeitgeber ihren im Inland beschäftigten Mitarbeitern zahlen. Am 01.01.2019 wurde der bundesweite gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro brutto pro Stunde angehoben. Ab 2020 soll er nochmal auf 9,35 Euro brutto pro Stunde steigen.

Das Einhalten von Tarifstandards wird bereits in fast allen Bundesländern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eingebunden. In vielen Bundesländer gibt es zusätzlich auch vergabespezifische Mindestlöhne.

Nun hat forum vergabe e.V. seine Übersicht über die bisherigen Regelungen der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern auf den Stand August 2019 gebracht. Diese Übersicht soll fortlaufend aktualisiert werden.

forum vergabe weist darauf hin, dass diese Übersicht aufgrund der inhaltlich teils sehr ausdifferenzierten Regelungen nur die wesentlichen Grundzüge mit den Fundstellen wiedergeben kann. Für den genauen Regelungsinhalt wird auf die jeweilige spezifische Vorschrift verwiesen.

Die aktuelle Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Bundesländern finden Sie hier.

Quelle: forum vergabe e.V.

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