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Anforderungen an den Inhalt eines Rügeschreibens

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In einem Beschluss vom 04.11.2014 (2 VK 15/14) teilt die VK Mecklenburg-Vorpommern mit, welche Anforderungen an den Inhalt eines Rügeschreibens gestellt werden.

Zwar sind die Anforderungen nicht allzu hoch, dennoch reichen bloße Behauptungen oder Vermutungen nicht aus für eine fundierte Rüge.

Auch wenn der Bieter ein unverschuldetes Informationsdefizit hat, wird vorausgesetzt, dass in der Rüge tatsächliche Anhaltspunkte oder Indizien den Verdacht begründen, dass es zu Vergabestößen gekommen ist.

 

 

Quelle: ibr-online

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