Mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und der Linken hat der Innenausschuss des Bundestages am 09.11.2016 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der eRechnungsrichtlinie der EU zugestimmt. Damit muss die im Mai 2014 in Kraft getretene EU-Rechnungsrichtlinie bis zum 27.11.2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch soll eine verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen geschaffen werden, die für öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber gilt.
Unklar: Datenformat und Lieferanten-Verpflichtung
In welchem Datenformat die elektronische Rechnungsstellung erfolgen soll, wurde noch nicht definiert. Ebenfalls unklar ist, ob es in Deutschland auch eine Verpflichtung der Lieferanten zum Versand elektronischer Rechnungen geben wird, wie sie in Österreich, Italien, Dänemark und den Niederlanden besteht.
Kommunen unter Zugzwang
Ziel der eRechnungsrichtlinie ist es, Barrieren beim Zugang zu den Märkten abzubauen und die Verbreitung elektronischer Rechnungsstellung grundsätzlich zu fördern. Tatsächlich ist das Projekt eRechung seit der Verabschiedung der EU-Richtlinie im Mai 2014 in den Fokus gerückt. Viele Kommunen beschäftigen sich bereits seit längerem mit dem Thema, allerdings fehlt es bisher oft an den notwendigen Prozessen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung. Hierfür gilt es nun, in der noch verbleibenden Zeit Lösungen zu finden.
Große Einsparpotentiale
Bei jährlich etwa 30 Milliarden postalisch versandter Rechnungen in Deutschland liegen die Vorteile klar auf der Hand: Die eRechnung spart Geld, ist nachhaltig und macht viele Arbeitsschritte, wie etwa die Erfassung der Rechnungsdaten, überflüssig. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist somit ein weiterer und fälliger Schritt in Sachen eGovernment auf den Weg gebracht worden.