In NRW werden die Weichen für die digitale Zukunft gestellt. Die Landesregierung hat das eGovernment-Gesetz (EGovG NRW) auf den Weg gebracht. „Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und zum Bürokratieabbau. Es verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung“, so Innenminister Ralf Jäger, „Viele Behördengänge können sich die Menschen in NRW in Zukunft sparen. Gerade im digitalen Zeitalter ist das eine berechtigte Erwartung an eine moderne Verwaltung.“
Das neue Gesetz verfolgt das Ziel, Verwaltungsangelegenheiten einfach und ortsunabhängig erledigen zu können. Bürger und Unternehmen sind unabhängig von Öffnungszeiten, denn vom Antrag bis zum Bescheid sollen Verwaltungsangelegenheiten elektronisch erledigt werden. Dies gilt im beruflichen und ehrenamtlichen wie im privaten Alltag. Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, dass Landesbehörden Akten elektronisch führen. Dadurch werden sowohl die Akteneinsicht als auch der Abruf des Verfahrensstandes auf elektronischem Wege ermöglicht. Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des eGovernment-Gesetzes werden Sicherheitsstandards und Datenschutz spielen. Auch die Nutzerfreundlichkeit, insbesondere der barrierefreie Zugang zu Behördenangeboten, erhält besondere Aufmerksamkeit.
Ehe das eGovernment-Gesetz in den Landtag eingebracht wird, können sich Verbände und Organisationen dazu äußern. Und auch die Bürgerinnen und Bürger können das Gesetz beeinflussen. Ab heute können alle Interessierten ihre Meinung zum Gesetz mitteilen und sich austauschen. Die Möglichkeit dazu und weitere Informationen zum eGovernment-Gesetz NRW finden Sie auf der Online-Plattform egovg.nrw.de.
Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen