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Vergaberechtsmodernisierungsgesetz: Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf

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Am 8. Juli hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet, den das BMWi Anfang Mai vorgelegt hatte. Der Entwurf wurde im Kreis der Bundesressorts abgestimmt, auch Länder und kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände wurden beteiligt. Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, die am 7. Januar dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen worden waren. Die Reform des Vergaberechts dient der Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien, die die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen regeln und bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen sind. Kern des Vergabemodernisierungsgesetzes ist die Neufassung des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der künftig die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umfasst.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Die Möglichkeiten, strategische Ziele, etwa umweltbezogene oder soziale Aspekte, im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt. Durch die verstärkte Nutzung elektronischer Mittel sollen Vergabeverfahren zukünftig effizienter werden.

Bundesminister Gabriel: „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts stärken wir den Wettbewerb und schaffen die Grundlage, damit Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden können. Dafür bringen wir die Vergabe öffentlicher Aufträge in das digitale Zeitalter. Spätestens ab dem Jahr 2018 wird das komplette Verfahren für EU-weite Vergaben papierlos abgewickelt werden. Mit der Modernisierung wollen wir außerdem erreichen, dass die öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer wird. Denn bei der Nachhaltigkeit kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildwirkung zu. Mir ist wichtig, die Anforderungen für die Vergabe sozialer Dienstleistungen zu erleichtern. Darüber hinaus sichern wir Freiräume für die öffentliche Hand, wie etwa bei der kommunalen Zusammenarbeit und der Vergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Organisationen.“

Der Gesetzentwurf ist der erste Schritt in einem umfangreichen Gesetzgebungsprozess für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Der Anpassungsbedarf für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte soll nach der Umsetzung der EU-Richtlinien geprüft werden.

Den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts finden Sie hier.

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