subreport Blog

Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten in Bundesbehörden

| Keine Kommentare

Die Bundesverwaltung öffnet sich dem Cloud Computing – mit Einschränkungen. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat Kriterien der Bundesverwaltung zur Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft veröffentlicht. Beschlossen wurden die Regelungen vom Rat der IT-Beauftragten der Ressorts (IT-Rat), dem zentralen Gremium für die ressortübergreifende IT-Steuerung auf Bundesebene. Bereits am 12. Februar 2014 hatte der IT-Rat die Ausarbeitung der Kriterien beschlossen und für Bundesbehörden noch einmal betont, nur Cloud-Dienste zu nutzen, bei denen eine Gefährdung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes ausgeschlossen werden kann.

Bereits bestehende Cloud-Aktivitäten müssen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig schutzbedarfsbezogen überprüft werden, um erkannten Risiken in geeigneter Weise zu begegnen.. Die aktuellen Kriterien machen deutlich, welche Cloud-Angebote der Bund künftig einkaufen wird. Sie finden Sie hier.

Autor

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.