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Neue Einkaufsbedingungen für Standardsoftware

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Auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik wurden aktuelle Einkaufsbedingungen für den Kauf und die Pflege von Standardsoftware veröffentlicht. Damit stehen neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung.

Die neuen „EVB-IT Überlassung Typ A“ und „EVB-IT Pflege S“ ersetzen die gleichnamigen Regelwerke aus den Jahren 2002 und 2003 (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“). Für diese neuen Bedingungen hatte der IT-Planungsrat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2015 eine Anwendungsempfehlung für seine Mitglieder beschlossen. Neu sind unter anderem Vertragsklauseln, die die Anforderungen an Vertraulichkeit und Sicherheit verschärfen und dadurch ausschließen, dass in gelieferter Software verdeckte oder unerwünschte Funktionen enthalten sind.

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand weiterentwickelt und mit dem BITKOM abgestimmt. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden; auch Länder und Kommunen setzen sie ein. Die neuen Musterverträge finden Sie hier.

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