In Baden-Württemberg wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet.
Zum 1. April tritt diese in Kraft. Die UVgO wird dort zur Anwendung empfohlen; es gibt keine zwingende eVergabe.
Die VergabeVwV ist explizit an die kommunalen Auftraggeber gerichtet und ist zu unterscheiden von den Beschaffungsunterlagen für Landesbehörden, die bereits am 01.10.2018 in Kraft getreten sind.