Der endgültige Text der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die dazugehörigen Erläuterungen wurden nun auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird für Ende dieses Monats erwartet.
Für das Inkrafttreten der UVgO gibt es keinen einheitlichen Stichtag, auf Bundesebene geht das BMWi von der Einführung im Frühjahr 2017 aus. Die Vorschriften in der UVgO sind von großer Bedeutung für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen und werden zukünftig voraussichtlich bei rund 75 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen neben der VOB/A zur Anwendung kommen. Mit der neuen UVgO gewinnt insbesondere die eVergabe auch unterhalb des EU-Schwellenwertes entscheidend an Bedeutung.