Die im Februar veröffentlichte neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird nicht wie geplant im Spätsommer/Frühherbst in Niedersachsen eingeführt werden. Die Landesregierung hatte einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) in den Landtag eingebracht, mit dem u.a. die UVgO in Niedersachsen zur Anwendung gebracht werden sollte.
Aufgrund der Auflösung des Niedersächsischen Landtages wird es in dieser Legislaturperiode keine Änderung des NTVergG mehr geben. Das NTVergG findet weiterhin in der seit dem 01.01.2017 geltenden Fassung Anwendung.
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)